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   BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85   

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BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85 (https://dejure.org/1986,759)
BGH, Entscheidung vom 09.04.1986 - 3 StR 551/85 (https://dejure.org/1986,759)
BGH, Entscheidung vom 09. April 1986 - 3 StR 551/85 (https://dejure.org/1986,759)
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Stimmanalyse

§ 81b StPO, Art. 1, 2 GG, Beweisverwertungsverbot

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen der Entführung und Ermordung von Hanns Martin Schleyer - Strafbare Handlungen der "Roten Armee Fraktion" - Anforderungen an ein Beweisverwertungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heimliche Tonbandaufnahmen eines Gesprächs des Angeklagten als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht am eigenen Wort.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 39
  • NJW 1986, 2261
  • MDR 1986, 774
  • NStZ 1987, 133 (Ls.)
  • StV 1986, 325
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 775/82

    Telefonüberwachung und Beweisverwertung

    Auszug aus BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85
    Die gerichtlich angeordnete heimliche Aufnahme des Gesprächs des Angeklagten mit dem Leiter der Justizvollzugsanstalt war ein Eingriff in das verfassungsrechtlich verbürgte Persönlichkeitsrecht am eigenen Wort (vgl. BGHSt 14, 358 [BGH 14.06.1960 - 1 StR 638/59]; 31, 296, 299; BVerfGE 34, 238).

    Aus ähnlichen Erwägungen hat der Bundesgerichtshof schon für den Bereich des Fernmeldeverkehrs eine erweiternde Auslegung dieser Vorschriften abgelehnt (BGHSt 31, 296, 298).

    Deshalb und im Hinblick auf den hohen Rang des auch durch § 201 StGB geschützten Persönlichkeitsrechts am nichtöffentlich gesprochenen Wort ist es geboten, insoweit ein Verwertungsverbot anzunehmen (vgl. Leineweber a.a.O. S. 40; zur Unverwertbarkeit einer durch Täuschung erlangten Schriftprobe für ein Sachverständigengutachten: Meyer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 93 Rdn. 6, Pelchen in KK § 93 Rdn. 3, Paulus in KMR, 7. Aufl. § 93 Rdn. 2; vgl. ferner BGHSt 14, 358, 364 f. [BGH 14.06.1960 - 1 StR 638/59]; 31, 296; 31, 304, 308; Gössel JZ 1984, 361 ff.).

  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85
    Die gerichtlich angeordnete heimliche Aufnahme des Gesprächs des Angeklagten mit dem Leiter der Justizvollzugsanstalt war ein Eingriff in das verfassungsrechtlich verbürgte Persönlichkeitsrecht am eigenen Wort (vgl. BGHSt 14, 358 [BGH 14.06.1960 - 1 StR 638/59]; 31, 296, 299; BVerfGE 34, 238).

    Das heimliche Abhören eines nichtöffentlichen Gesprächs außerhalb des Fernmeldeverkehrs greift dagegen in das sich aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 GG ergebende allgemeine Recht am gesprochenen Wort ein (BVerfGE 34, 238).

    Aus BVerfGE 34, 238 ergibt sich nichts anderes.

  • BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82

    Unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes durch die Polizei -

    Auszug aus BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85
    Das wäre allenfalls für eine ganz außergewöhnliche Situation, die hier nicht vorliegt, in Betracht zu ziehen (vgl. BGHSt 31, 304, 307; Stern, Zur Frage des ungeschriebenen Notrechts in: Verfassungsschutz und Rechtsstaat, Hrsgb. Bundesministerium des Innern, 1981 S. 171, 183 f.).

    Deshalb und im Hinblick auf den hohen Rang des auch durch § 201 StGB geschützten Persönlichkeitsrechts am nichtöffentlich gesprochenen Wort ist es geboten, insoweit ein Verwertungsverbot anzunehmen (vgl. Leineweber a.a.O. S. 40; zur Unverwertbarkeit einer durch Täuschung erlangten Schriftprobe für ein Sachverständigengutachten: Meyer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 93 Rdn. 6, Pelchen in KK § 93 Rdn. 3, Paulus in KMR, 7. Aufl. § 93 Rdn. 2; vgl. ferner BGHSt 14, 358, 364 f. [BGH 14.06.1960 - 1 StR 638/59]; 31, 296; 31, 304, 308; Gössel JZ 1984, 361 ff.).

  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 683/59

    Tonband

    Auszug aus BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85
    Die gerichtlich angeordnete heimliche Aufnahme des Gesprächs des Angeklagten mit dem Leiter der Justizvollzugsanstalt war ein Eingriff in das verfassungsrechtlich verbürgte Persönlichkeitsrecht am eigenen Wort (vgl. BGHSt 14, 358 [BGH 14.06.1960 - 1 StR 638/59]; 31, 296, 299; BVerfGE 34, 238).

    Deshalb und im Hinblick auf den hohen Rang des auch durch § 201 StGB geschützten Persönlichkeitsrechts am nichtöffentlich gesprochenen Wort ist es geboten, insoweit ein Verwertungsverbot anzunehmen (vgl. Leineweber a.a.O. S. 40; zur Unverwertbarkeit einer durch Täuschung erlangten Schriftprobe für ein Sachverständigengutachten: Meyer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 93 Rdn. 6, Pelchen in KK § 93 Rdn. 3, Paulus in KMR, 7. Aufl. § 93 Rdn. 2; vgl. ferner BGHSt 14, 358, 364 f. [BGH 14.06.1960 - 1 StR 638/59]; 31, 296; 31, 304, 308; Gössel JZ 1984, 361 ff.).

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85
    Seine Beweisfunktion als Augenscheinsobjekt darf gegen seinen Willen nur durchgesetzt werden, sofern er lediglich passiv Beteiligter bleibt (vgl. BVerfGE 56, 37, 42: "passive ... Duldungs- und Verhaltenspflichten"; Rogall, Der Beschuldigte als Beweismittel gegen sich selbst, 1977 S. 37, 53, 158, 160, 196, 198; Roxin, Strafverfahrensrecht 18. Aufl. S. 88).

    In Übereinstimmung hiermit hält das Bundesverfassungsgericht den Zwang, durch eigene Aussagen die Voraussetzungen für eine strafgerichtliche Verurteilung liefern zu müssen, für unzumutbar und mit der Würde des Menschen nicht vereinbar (BVerfGE 56, 37, 49).

  • BGH, 16.02.1954 - 1 StR 578/53

    Lügendetektor I - § 244 Abs. 2 StPO, §§ 136a, 81a StPO, Unzulässigkeit des

    Auszug aus BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85
    Nicht unter § 81 b StPO fallen Registrierungen des jeweiligen Ausdrucks des Beschuldigten, z.B. Messungen der Atem- und Pulsbewegungen, um die innere Erregung der Aussageperson zu ermitteln (Peters, Strafprozeß 4. Aufl. S. 330; vgl. auch BGHSt 5, 332; BVerfG NStZ 1981, 446).

    Auch der Bundesgerichtshof hat stets die Freiheit des Beschuldigten betont, selbst darüber zu befinden, ob er an der Aufklärung des Sachverhalts aktiv mitwirken will oder nicht (z.B. BGHSt 5, 332, 334; Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85).

  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 334/77

    Auswirkungen der Beeinflussung der Aussage eines Beschuldigten/Zeugen durch

    Auszug aus BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85
    Zwar folgt aus der rechtswidrigen Erlangung eines Beweismittels durch einen Dritten nicht ohne weiteres die Unverwertbarkeit dieses Beweismittels im Strafverfahren (BGHSt 27, 355, 357).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85
    Die Entscheidung darüber, ob ein solcher Eingriff unter den in den §§ 100 a ff. StPO genannten oder ähnlichen oder anderen Voraussetzungen zulässig sein soll und ggf. welche organisatorischen und verfahrensrechtlichen Vorkehrungen zum Schütze dieses Rechtsguts getroffen werden sollen, muß dem Gesetzgeber vorbehalten bleiben, der den Umfang solcher Grundrechtsbeschränkungen für den Bürger klar erkennbar regeln muß (vgl. BVerfGE 8, 274, 325; 65, 1, 44).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85
    Die Entscheidung darüber, ob ein solcher Eingriff unter den in den §§ 100 a ff. StPO genannten oder ähnlichen oder anderen Voraussetzungen zulässig sein soll und ggf. welche organisatorischen und verfahrensrechtlichen Vorkehrungen zum Schütze dieses Rechtsguts getroffen werden sollen, muß dem Gesetzgeber vorbehalten bleiben, der den Umfang solcher Grundrechtsbeschränkungen für den Bürger klar erkennbar regeln muß (vgl. BVerfGE 8, 274, 325; 65, 1, 44).
  • BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 406/77

    Zwangsweiser Haarschnitt

    Auszug aus BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85
    Die Vorschrift des § 81 b StPO, die den rechtsstaatlichen Erfordernissen der Normklarheit und Justitiabilität genügt (BVerfGE 47, 239, 252), erlaubt außer der Aufnahme von Lichtbildern und Fingerabdrücken und der Vornahme von Messungen nicht etwa schlechthin andere Maßnahmen, sondern nur solche, die den genannten ähnlich sind.
  • BGH, 23.09.1977 - 1 BJs 80/77

    Zulässigkeit der Versagung jeglichen mündlichen und schriftlichen Kontakts von

  • BVerfG, 18.08.1981 - 2 BvR 166/81

    Verfassungsrechtliche Unzulässigkeit der Verwendung eines Lügendedektors oder

  • BGH, 09.05.1985 - 1 StR 63/85

    Entscheidung des Vorsitzenden über Unterbrechung der Hauptverhandlung für mehr

  • BGH, 24.07.1985 - 3 StR 127/85

    Strafschärfende Verwertung - Verwertung des Nachtatverhaltens bei der

  • BGH, 08.07.1985 - 3 StR 69/85

    Peter-Jürgen Boock

  • BVerfG, 27.09.1982 - 2 BvR 1199/82

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Mitschnitts einer Gegenüberstellung

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Verwertungsverbote hat der Bundesgerichtshof insbesondere bei grober Verkennung oder bewusster Missachtung der Rechtslage angenommen (vgl. BGHSt 31, 304 ; 34, 39 ; 35, 32 ; 36, 396 ; 41, 30 ; 47, 362 ; 48, 240 ; 51, 1 ; 51, 285 ; BGH, Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11 -, juris, Rn. 10 ff.).
  • BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96

    Hörfalle

    Der Beschuldigte darf also nicht zu Tests, Tatrekonstruktionen, Schriftproben oder zur Schaffung ähnlicher für die Erstattung eines Gutachtens notwendiger Anknüpfungstatsachen gezwungen werden (BGHSt 34, 39, 46).

    Der Bundesgerichtshof hat schon für verschiedene Sachverhalte solche Grenzen aufgezeigt, so beispielsweise für den Fall, daß einem Untersuchungshäftling ein Spitzel in die Zelle gelegt wurde (BGHSt 34, 362), oder für die verbotswidrige Fixierung des gesprochenen Wortes (BGHSt 31, 304; 34, 39).

  • BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht;

    Beweismittel, die von Privaten erlangt wurden, sind - selbst wenn dies in strafbewehrter Weise erfolgte - grundsätzlich verwertbar (h.M.; vgl. BGHSt 27, 355 ; 34, 39 ; Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 6. Aufl. 2008, Rn. 397 m.w.N.).
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